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Müsli-Erlass

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"Müsli-Erlass" für Schulkinder
Tipps für das Angebot am Schulkiosk
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(aid) - Kuchen, Süßigkeiten, Chips und Limonade: so sieht meist das Angebot
eines Schulkiosk oder einer Schulcafeteria aus. Den meisten Kindern schmeckt
es zwar aber die meisten wissen auch, dass es alles andere als gesund ist.
Deshalb gibt es in einigen Bundesländern auch den sogenannten
"Müsli-Erlass". Hier ist klar geregelt, welche Waren in Schulen verkauft
werden dürfen und was verboten ist. Andere Bundesländer setzen auf
Information, Rundschreiben, Qualitätsanforderungen oder Empfehlungen, die im
Großen und Ganzen aber den Inhalten des Müsli Erlasses entsprechen: Verkauft
werden dürfen z. B.
- möglichst aus Vollkorn hergestellte Backwaren sowie belegte Brote oder Brötchen
- Sonnenblumenkerne, Getreideflocken, Nüsse
- Käse- und Wurstsorten mit niedrigem Fettgehalt
- festes Frischobst und Frischgemüse der Saison
- Milch und Milcherzeugnisse mit reduziertem Fettgehalt und höchstens 3,5 % Zuckerzusatz
- Frucht- und Gemüsesäfte ohne Zusatz von Süße, Mineral-, Tafel- und Quellwasser, Früchte- und Kräutertees.

Nicht verkauft werden dürfen: Süßwaren, alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren,
Getränke, die anregende Stoffe und/oder Süße in hoher Konzentration
enthalten (Kaffee und schwarzer Tee sind für die Sekundarstufe I und II
ausgenommen) sowie Produkte mit hohem Salz- und/oder Fettgehalt. Neben
diesen Kriterien sollten die angebotenen Speisen generell lecker, preiswert,
einfach zuzubereiten und umweltfreundlich sein. Relativ problemlos zu
bewältigen ist meist ein Grundsortiment aus belegten Vollkornbrötchen, Obst
nach Saison, frischem Gemüse, Milch, Kakao, Jogurt, Fruchtsäften und
Mineralwasser. Kleine Extras können sein: Müsli, Salate, Obstspieße,
Obstsalate, Quarkspeisen, Kartoffelsnacks, Milchmixgetränke, Pizzatoast und
vegetarische Pizzen. Hierzu ist dann meist die Hilfe von engagierter Eltern,
des Hauswirtschaftsunterrichts oder besonderer Schülergruppen notwendig.

aid, Heike Rapp
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Impressum
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aid-PresseInfo
Chefredaktion: Harald Seitz V.i.S.d.P.
Stellvertretend: Renate Kessen


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Stand: 24. September 2004