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![]() Gesetzliche BestimmungenRechtliche Grundlage des Schulwesens in Niedersachsen ist das Niedersächsische Schulgesetz sowie eine Reihe von Verordnungen und Erlassen, die im monatlich erscheinenden Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen veröffentlicht werden. Aufgaben des StadtelternratesIn Paragraph 99 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind die Aufgaben des Stadtelternrates wie folgt definiert: Der Stadtelternrat berät in Fragen, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Das gilt insbesondere für schulorganisatorische Entscheidungen nach §106 Abs.1 Satz 1 (Errichtung und Aufhebung von öffentlichen Schulen) Aus dieser gesetzlichen Verpflichtung heraus arbeitet der Stadtelternrat aktiv an der Gestaltung der Schullandschaft der Stadt Buxtehude mit. Seine Arbeit erledigt der Stadtelternrat auf Grundlage seiner Geschäftsordnung. Die derzeit gültige Geschäftsordnung können Sie hier herunterladen. ![]() |
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